Wer übernimmt die Kosten?

Unsere Leistungen können für Sie kostenfrei sein, sofern Ihnen ein Pflegegrad zuerkannt worden ist.

Die finanzielle Belastung kann durch den Entlastungsbeitrag mit Pflegegrad 1 abgefedert werden. Wir können direkt mit den Pflegekassen abrechnen.

Unsere Dienstleistungen sind von der Stadt Mönchengladbach als Unterstützungsangebot im Alltag nach §45a Abs. 1 SGB XI anerkannt.

Gerne bieten wir unsere Dienste auch privat an.

In einem ersten unverbindlichen Gespräch können Details diesbezüglich besprochen werden.